Unsere Leistungen für Ihre Rechtssicherheit.

Wir nehmen uns Zeit für umfassende Beratungsgespräche und wickeln

Ihre Rechtsgeschäfte möglichst zeitnah und kompetent ab.

Erbrecht

Wir beraten Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches bei der Erstellung Ihres letzten Willens. Wir stellen Ihnen die richtigen Fragen und erstellen rechtssichere Urkunden um Ihren letzten Willen so umzusetzen, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

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Im Konkreten errichten wir für Sie Testamente, Vermächtnisverfügungen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbverträge und Verträge auf den Todesfall.

Immobilienrecht

Sofern Ihre neue Immobilie erst auf den Plänen existiert und vom Bauträger noch zu errichten ist, bietet Ihnen ein Bauträgervertrag in Verbindung mit der notariellen Treuhandabwicklung die vom Gesetzgeber festgelegte Sicherheit.

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Für An- und Verkäufe von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, Zug-um-Zug Abwicklung der Kaufpreiszahlungen, Berechnung und Abfuhr der Steuern, Errichtung sämtlicher Verträge sowie Beglaubigung der Unterschriften sind wir Ihr zuständiger Ansprechpartner.

 

Wir beraten und begleiten Sie gerne bei folgenden Abwicklungen:

  • Kaufverträge inklusive Treuhandschaften
  • Übergabsverträge
  • Schenkungsverträge
  • Tauschverträge
  • Realteilungsverträge
  • Wohnungseigentumsbegründungen
  • Bauträgerverträge
  • Treuhandschaften
  • Schuld- und Pfandbestellungsurkunden
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Dienstbarkeitsverträge
  • vollstreckbare Notariatsakte

Unternehmensrecht

Vertrauen Sie auf unsere Beratung bei

  • Unternehmensgründung
  • Umgründung
  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmenserwerb
  • Unternehmensübergabe.
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Wir errichten die Verträge zur Gründung von Unternehmen und juristischen Personen wie Aktiengesellschaft (AG), Privatstiftung (PS), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co KG, Kommanditgesellschaft, offene Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und protokolliertes Einzelunternehmen.

 

Wir erarbeiten individuelle Lösungen um spätere Ungereimtheiten zu vermeiden.

Bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften (wie zum Beispiel Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform, Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie Liquidation eines Unternehmens) erledigen wir gerne alle damit in Zusammenhang stehenden Verträge, Beurkundungen und Firmenbucheingaben.

 

Sie bekommen bei uns auch aktuelle Firmenbuchauszüge.

Verlassenschaftsverfahren

Bei jedem Todesfall ist ein Notar aufgrund des Gesetzes zum Gerichtskommissär bestellt und berufen das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen.

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Das zuständige Bezirksgericht weist den Verlassenschaftsakt dem Notar zur Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens zu.

 

Wir Notare Dr. Werner Pauger und Notar Dr. Arno Pichler sind als Gerichtskommissär für Verlassenschaftsverfahren zuständig für:

  • Albersdorf-Prebuch
  • Gersdorf an der Feistritz
  • Gleisdorf
  • Katastralgemeinde Hirnsdorf
  • Hofstätten an der Raab
  • Ilztal
  • Ludersdorf-Wilfersdorf
  • Markt Hartmannsdorf
  • Pischelsdorf am Kulm
  • Margarethen an der Raab
  • Sinabelkirchen

Sollten Sie bei Verlassenschaftsverfahren außerhalb unserer Gemeinden rechtliche Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und sichern Ihnen individuelle und diskrete Beratung zu.

Vorsorgevollmacht

Ob Demenzerkrankung im Alter oder Unfall in jungen Jahren – es kann jeden jederzeit treffen: Der Verlust der Geschäfts­fähigkeit. Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie jene Person(en) bestimmen, die Sie in einem solchen Fall vertreten soll(en).

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Wir haben die nötige Erfahrung, beraten Sie kompetent und verfassen eine auf Ihre Umstände und Bedürfnisse individuell abgestimmte Vorsorgevollmacht.

 

Sie bestimmen, ob Sie von einer oder mehreren Personen vertreten werden wollen, ob Sie in medizinischen Angelegenheiten und Vermögens­angelegenheiten von derselben Person vertreten werden wollen und vieles mehr.

 

Alles was Sie tun müssen, ist rechtzeitig zu handeln: Denn wenn Sie die Entscheidungs­fähigkeit einmal verloren haben sollten, ist es zu spät: Dann können Sie nicht mehr selbstbestimmt festlegen, wer wie für Sie sorgen soll.

 

Die Vorsorgevollmacht sollte daher alters­unabhängig genutzt werden.

Beglaubigungen und Notariatsakte

Mit einem Notariatsakt erstellen wir eine Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung. Als Notariatsakt wird diese Urkunde zur öffentlichen Urkunde, der besondere Beweiskraft zukommt.

Details

Mit notariellen Beurkundungen bestätigen wir neben der Echtheit Ihrer Unterschrift auch Ihren freien Willen.

Unser Service:
  • Wir haben für Sie von Montag bis Freitag
    von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

  • Amtsstunden in der Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm
    zur kostenlosen Erstberatung.

  • Amtsstunden in der Marktgemeinde
    Hartmannsdorf zur kostenlosen Erstberatung.

  • Ihre erste Rechtsberatung
    ist kostenlos.